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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19.VB-1   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19.VB-1 (https://dejure.org/2019,46771)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.12.2019 - VerfGH 45/19.VB-1 (https://dejure.org/2019,46771)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1 (https://dejure.org/2019,46771)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 329
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (12)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 47/19

    Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidungen im Verfahren des

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19
    aa) Das in § 54 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (VerfGHG) vom 14. Dezember 1989 (GV. NRW. S. 708, ber. 1993 S. 588), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 400), enthaltene Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde ist eine Ausprägung des verfassungsprozessualen Grundsatzes der Subsidiarität, wonach ein Beschwerdeführer alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3 -, juris, Rn. 18, und vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3, VerfGH 4/19.VB-3 -, juris, Rn. 28).

    b) Vor diesem Hintergrund kann offen bleiben, ob der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde der Subsidiaritätsgrundsatz auch deshalb entgegensteht, weil der Beschwerdeführer zunächst auf die Erschöpfung des Rechtswegs im Hauptsacheverfahren zu verweisen wäre (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3 -, juris, Rn. 19 f.; BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 1 BvR 1645/14 -, juris, Rn. 11).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99

    Beamtenbesoldung Ost II

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19
    Die Voraussetzung des vorherigen Ausschöpfens aller prozessualer Möglichkeiten ist in der Regel nicht erfüllt, wenn der mit der Verfassungsbeschwerde behauptete Mangel im Instanzenzug des fachgerichtlichen Verfahrens deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 -, BVerfGE 107, 257 = juris, Rn. 37, m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde und Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19
    aa) Das in § 54 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (VerfGHG) vom 14. Dezember 1989 (GV. NRW. S. 708, ber. 1993 S. 588), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 400), enthaltene Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde ist eine Ausprägung des verfassungsprozessualen Grundsatzes der Subsidiarität, wonach ein Beschwerdeführer alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3 -, juris, Rn. 18, und vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3, VerfGH 4/19.VB-3 -, juris, Rn. 28).
  • BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einem Antrag auf Erteilung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19
    Er muss auch diejenigen Möglichkeiten ergreifen, mit denen er mittelbar bewirken kann, dass die beanstandete Grundrechtsverletzung verhindert oder beseitigt wird und die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes im Wege des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Individualverfassungsbeschwerde nicht (mehr) erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. November 2017 - 1 BvR 1489/16 -, NVwZ-RR 2018, 249 = juris, Rn. 16, vom 23. August 2010 - 1 BvR 2002/10 -, NZS 2011, 382 = juris, Rn. 18, vom 13. Oktober 2004 - 1 BvR 2303/00 -, BVerfGK 4, 102 = juris, Rn. 6, und vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 2488/95 -, juris, Rn. 2 ff.; Henke, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 90 Rn. 150).
  • BVerfG, 28.05.1998 - 1 BvR 329/98

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit "Behindertenurteil"

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19
    Die Individualverfassungsbeschwerde ist "ultima ratio des Grundrechtsschutzes" (vgl. Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Stand Juni 2019, § 90 Rn. 377) und soll im Hinblick auf den umfassenden Rechtsschutz durch die Fachgerichtsbarkeit nicht einen wahlweisen Rechtsbehelf gewähren, sondern nur dann zulässig sein, wenn sie trotz Erschöpfung der regelmäßigen verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung einer Grundrechtsverletzung erforderlich wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Mai 1998 - 1 BvR 329/98 -, NJW 1998, 2663 = juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 1645/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlender Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19
    b) Vor diesem Hintergrund kann offen bleiben, ob der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde der Subsidiaritätsgrundsatz auch deshalb entgegensteht, weil der Beschwerdeführer zunächst auf die Erschöpfung des Rechtswegs im Hauptsacheverfahren zu verweisen wäre (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3 -, juris, Rn. 19 f.; BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 1 BvR 1645/14 -, juris, Rn. 11).
  • BVerfG, 13.10.2004 - 1 BvR 2303/00

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Löschung der Eintragung einer

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19
    Er muss auch diejenigen Möglichkeiten ergreifen, mit denen er mittelbar bewirken kann, dass die beanstandete Grundrechtsverletzung verhindert oder beseitigt wird und die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes im Wege des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Individualverfassungsbeschwerde nicht (mehr) erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. November 2017 - 1 BvR 1489/16 -, NVwZ-RR 2018, 249 = juris, Rn. 16, vom 23. August 2010 - 1 BvR 2002/10 -, NZS 2011, 382 = juris, Rn. 18, vom 13. Oktober 2004 - 1 BvR 2303/00 -, BVerfGK 4, 102 = juris, Rn. 6, und vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 2488/95 -, juris, Rn. 2 ff.; Henke, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 90 Rn. 150).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.11.2019 - VerfGH 38/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend die anwaltliche Bestimmung einer Rahmengebühr

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19
    Auch der Beschwerdeführer, der sich insoweit mit der angegriffenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts entgegen § 18 Abs. 1 Satz 2 und § 55 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 VerfGHG nicht auseinandersetzt (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 5. November 2019 - VerfGH 38/19.VB-2 -, juris, Rn. 5, m. w. N.), zeigt nicht auf, dass seine verspätet erhobene Rüge ohnehin nicht zum Erfolg der Beschwerde hätte führen oder eine adäquate Verhinderung bzw. Beseitigung der mit der Verfassungsbeschwerde gerügten Grundrechtsverletzung hätte bewirken können.
  • BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 2002/10

    Subsidiarität einer unmittelbar gegen § 130a Abs 1a SGB 5 gerichteten

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19
    Er muss auch diejenigen Möglichkeiten ergreifen, mit denen er mittelbar bewirken kann, dass die beanstandete Grundrechtsverletzung verhindert oder beseitigt wird und die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes im Wege des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Individualverfassungsbeschwerde nicht (mehr) erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. November 2017 - 1 BvR 1489/16 -, NVwZ-RR 2018, 249 = juris, Rn. 16, vom 23. August 2010 - 1 BvR 2002/10 -, NZS 2011, 382 = juris, Rn. 18, vom 13. Oktober 2004 - 1 BvR 2303/00 -, BVerfGK 4, 102 = juris, Rn. 6, und vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 2488/95 -, juris, Rn. 2 ff.; Henke, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 90 Rn. 150).
  • BVerfG, 30.10.2019 - 2 BvR 620/19

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht ordnungsgemäßer

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19
    Bleibt ein an sich gegebenes Rechtsmittel mangels Nutzung der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten erfolglos, ist eine Verfassungsbeschwerde regelmäßig unzulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2019 - 2 BvR 620/19 -, juris, Rn. 2, m. w. N.).
  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 2488/95

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 53/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall

    Der Beschwerdeführer muss dafür bereits im Ausgangsverfahren alle darauf gerichteten prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NVwZ-RR 2020, 329 = juris, Rn. 8, und vom 12. März 2024 - VerfGH 49/21.VB-1, juris, Rn. 35).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 49/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Berufung in einem

    Der Beschwerdeführer muss dafür bereits im Ausgangsverfahren alle darauf gerichteten prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen (VerfGH NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NVwZ-RR 2020, 329 = juris, Rn. 8).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 73/23

    Verfassungsbeschwerde wegen Verurteilung zu einer Geldbuße nach einem

    Damit wird vom Beschwerdeführer nicht nur verlangt, alle gegen den angegriffenen Hoheitsakt zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zu ergreifen, sondern diese auch sorgfältig zu führen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, vom 26. Januar 2021 - VerfGH 97/20.VB-3, juris, Rn. 13 und vom 27. April 2021 -VerfGH 43/21.VB-1, juris, Rn. 7, jeweils m.w.N.).

    Die Voraussetzung des vorherigen Ausschöpfens aller prozessualer Möglichkeiten ist in der Regel nicht erfüllt, wenn der mit der Verfassungsbeschwerde behauptete Mangel im fachgerichtlichen Verfahren deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt worden ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019, a.a.O., Rn. 9; vom 26. Januar 2021, a.a.O., Rn. 13 und vom 27. April 2021, a.a.O., Rn. 7, jeweils m.w.N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - VerfGH 67/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines strafrechtlichen

    a) Das in § 54 Satz 1 VerfGHG enthaltene Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde ist eine Ausprägung des verfassungsprozessualen Grundsatzes der Subsidiarität, wonach eine Beschwerdeführerin alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3, VerfGH 4/19.VB-3 -, juris, Rn. 28, vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3 -, juris, Rn. 18, und vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1 -, juris, Rn. 8).

    Die Individualverfassungsbeschwerde soll im Hinblick auf den umfassenden Rechtsschutz durch die Fachgerichtsbarkeit nicht einen wahlweisen Rechtsbehelf gewähren, sondern nur dann zulässig sein, wenn sie trotz Erschöpfung der regelmäßigen verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung einer Grundrechtsverletzung erforderlich wird (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1 -, juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss vom 28. Mai 1998 - 1 BvR 329/98 -, NJW 1998, 2663 = juris, Rn. 13).

    Die Voraussetzung des vorherigen Ausschöpfens aller prozessualer Möglichkeiten ist in der Regel nicht erfüllt, wenn der mit der Verfassungsbeschwerde behauptete Mangel im Instanzenzug des fachgerichtlichen Verfahrens deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt worden ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1 -, juris, Rn. 9; BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 -, BVerfGE 107, 257 = juris, Rn. 37, m. w. N.).

    Bleibt ein an sich gegebenes Rechtsmittel mangels Nutzung der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten erfolglos, ist eine Verfassungsbeschwerde regelmäßig unzulässig (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1 -, juris, Rn. 9; BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2019 - 2 BvR 620/19 -, juris, Rn. 2, m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 62/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Klage auf Erstattung von

    a) Das in § 54 Satz 1 VerfGHG enthaltene Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde ist eine Ausprägung des verfassungsprozessualen Grundsatzes der Subsidiarität, wonach ein Beschwerdeführer gehalten ist, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, m. w. N.).

    § 54 Satz 1 VerfGHG zielt darauf ab, eine ordnungsgemäße Vorprüfung der Beschwerdepunkte durch die zuständigen Fachgerichte zu gewährleisten, dadurch den Verfassungsgerichtshof zu entlasten und für seine eigentliche Aufgabe des Verfassungsschutzes freizumachen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, m. w. N.) Mit diesem Zweck des dem Gebot der ordnungsgemäßen Rechtswegerschöpfung zugrunde liegenden Subsidiaritätsgrundsatzes vertrüge es sich nicht, unterschiedliche Gehörsverletzungen nur teilweise in der fachgerichtlichen Anhörungsrüge geltend zu machen und einen anderen Teil erst im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu rügen.

    Nach Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens steht dem Beschwerdeführer die mit einer Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG begründete Verfassungsbeschwerde daher nur offen, wenn alle in der Verfassungsbeschwerde dargelegten - wie hier nicht offensichtlich aussichtslosen - Gehörsrügen auch Gegenstand der fachgerichtlichen Anhörungsrüge waren (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 9, m. w. N., vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 11, vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 117/20.VB-3, juris, Rn. 13, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 62/19.VB-3, juris, Rn. 14; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 14).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 73/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die in einem Zivilverfahren nach beiderseitiger

    a) aa) Das in § 54 Satz 1 VerfGH enthaltene Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde ist eine Ausprägung des verfassungsprozessualen Grundsatzes der Subsidiarität, wonach ein Beschwerdeführer gehalten ist, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sach-nächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, m. w. N.).

    § 54 Satz 1 VerfGHG zielt darauf ab, eine ordnungsgemäße Vorprüfung der Beschwerdepunkte durch die zuständigen Fachgerichte zu gewährleisten, dadurch den Verfassungsgerichtshof zu entlasten und für seine eigentliche Aufgabe des Verfassungsschutzes freizumachen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, m. w. N.) Mit diesem Zweck des dem Gebot der ordnungsgemäßen Rechtswegerschöpfung zugrunde liegenden Subsidiaritätsgrundsatzes vertrüge es sich nicht, von unterschiedlichen Gehörsverletzungen nur eine in der fachgerichtlichen Anhörungsrüge geltend zu machen und eine andere erst im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu rügen.

    Nach Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens steht dem Beschwerdeführer die mit einer Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG begründete Verfassungsbeschwerde daher nur offen, wenn alle in der Verfassungsbeschwerde dargelegten - wie hier nicht offensichtlich aussichtslosen - Gehörsrügen auch Gegenstand der fachgerichtlichen Anhörungsrüge waren (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 9, m. w. N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 14).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 67/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung und

    a) Nach dem verfassungsprozessualen Grundsatz der Subsidiarität ist ein Beschwerdeführer gehalten, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NVwZ-RR 2020, 329 = juris, Rn. 8 m. w. N., und vom 16. Juni 2020 - VerfGH 65/19.VB-3, juris, Rn. 17).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 143/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen

    Dafür muss ein Beschwerdeführer auch diejenigen prozessualen Möglichkeiten ergreifen, mit denen er mittelbar bewirken kann, dass die beanstandete Grundrechtsverletzung verhindert oder beseitigt wird und die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes im Wege des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Individualverfassungsbeschwerde nicht (mehr) erforderlich ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl 2020, 160 = juris, Rn. 8, vom 29. November 2022 - VerfGH 6/22.VB-3, juris, Rn. 9, und vom 13. Juni 2023 - VerfGH 21/22.VB-3, juris, Rn. 9).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.12.2023 - LVG 28/22

    Rohmessdaten: Verfassungsbeschwerde verworfen (mit Sondervotum)

    Er muss vielmehr auch diejenigen Möglichkeiten ergreifen, mit denen er mittelbar bewirken kann, dass die beanstandete Grundrechtsverletzung verhindert oder beseitigt wird und die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes im Wege des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Individualverfassungsbeschwerde nicht (mehr) erforderlich ist (VerfGH Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB , NWVBl. 2020, 160, juris, Rn. 8, m. w. N., und v. 29. November 2022 - VerfGH 6/22.VB , juris, Rn. 9).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 69/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs und gegen ein

    aa) Der verfassungsprozessuale Grundsatz der Subsidiarität verlangt, dass ein Beschwerdeführer alle ihm nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NVwZ-RR 2020, 329 = juris, Rn. 8, vom 23. Februar 2021 - VerfGH 107/20.VB-2, juris, Rn. 7, und vom 24. August 2021 - VerfGH 88/21.VB-1, juris, Rn. 9).

    Der Beschwerdeführer muss bereits im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen, um es erst gar nicht zu dem Verfassungsverstoß kommen zu lassen oder um die geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (VerfGH NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NVwZ-RR 2020, 329 = juris, Rn. 8).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.09.2020 - VerfGH 133/20

    Verfassungsbeschwerde gegen einen Bußgeldbescheid nach Verstoß gegen die

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 49/19

    Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Landtages Nordrhein-Westfalen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 114/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 65/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes mit dem Ziel

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.08.2021 - VerfGH 90/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Maskenpflicht an Schulen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 94/20

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.10.2023 - VerfGH 121/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Ersatzes von Mietwagenkosten nach einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.08.2023 - VerfGH 62/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Beratungshilfe für sozialrechtliche

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 117/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Bestellung eines

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 21/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Verurteilung zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.03.2022 - VerfGH 131/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 88/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein zivilgerichtliches Verfahren wegen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.12.2020 - VerfGH 194/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung von Ablehnungsgesuchen in einem

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  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 139/20

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  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 140/20

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  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 62/19

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  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 35/21

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  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 52/20

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  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 183/20

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  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 124/20

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  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.08.2023 - VerfGH 40/23

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  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 30/22

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  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 134/20

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  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2021 - VerfGH 99/21

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  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 6/22

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  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 43/21

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  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 53/19

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  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.07.2023 - VerfGH 37/23

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung als Bevollmächtigter in einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 180/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs in einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.02.2022 - VerfGH 2/22

    Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde (hier:

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 115/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung in einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.03.2022 - VerfGH 128/21

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  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 89/21

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  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 54/20

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